C 64
Software-Test

Lohnsteuerjahresausgleich leichtgemacht

Der Kampf mit den Formularen für den Lohnsteuerjahresausgleich ist mühsam und nervenaufreibend. Mit dem Programm HL-L0JA-64 soll das anders werden.

Die Autoren dieses Programms haben sich an ein heikles Thema herangewagt. Die mitgelieferte Beschreibung ist recht spärlich ausgefallen. Doch diesen Nachteil fängt das Programm mit einer einfachen Bedienbarkeit, leicht verständlichen Texten und einer sich stets wiederholenden Korrekturabfrage ab. Als Muster sind dem Handbuch eine Lohnsteuerkarte und ein Formular für den Lohnsteuerjahresausgleich (für das Jahr ’83) beigelegt.

Das Programm

Nach dem Starten des Programms werden zuerst die persönlichen Daten, wie Geburtsdatum, Anzahl der Kinder und die Kirchenzugehörigkeit abgefragt. Dann werden die Eintragungen, die sich auf der Steuerkarte befinden, in das Programm übertragen. Auch hier kann man ständig Fehleingaben korrigieren.

Nachdem dieser Programmteil durchlaufen ist, wird mit Hilfe des nächsten Teiles die Anlage N des Formulares ausgefüllt. Das Programm fragt einzeln die steuerrelevanten Daten ab, und weist darauf hin, welche Einträge vorzunehmen sind.

Ist die Anlage N ganz ausgefüllt, wird der Hauptvordruck in Angriff genommen. Das Verfahren beim Ausfüllen ist das gleiche wie bei der Anlage N.

Nachdem das Ausfüllen mit der Unterschrift unter den Antrag abgeschlossen ist, berechnet das Programm die fälligen Steuern und den Betrag, den man nachzahlen muß oder erstattet bekommt.

Fazit

Über die Zweckmäßigkeit dieses Programms kann man geteilter Meinung sein. Solange es nur als Hilfestellung zum Ausfüllen des Jahresausgleichs benutzt wird, ist der Preis von 98 Mark sicherlich nicht zu hoch (man kann auch diesen Kaufpreis unter »Steuerberatungskosten« absetzen). Erwartet man allerdings ein Programm, das den eventuell nötigen Gang zum Steuerberater ersetzt, wird man enttäuscht. Weder Handbuch noch Programm geben konkrete Hinweise über Absetzbarkeit mancher Kosten. Man sollte also möglichst genau wissen, was und wieviel man in dem Antrag an Kosten ansetzen muß. In diesen Fällen wird das Programm wirklich voll ausgenutzt. Allerdings können die Berliner damit recht wenig anfangen. Die Berlinvergünstigung ist nicht berücksichtigt. Vor Änderungen der Steuergesetzgebung braucht man keine Angst zu haben. Das Programm wird, wie der Hersteller mitteilt, bei Änderungen aktualisiert und bei Einsendung einer Originaldiskette ausgetauscht.

(rg)

Bezugsquelle: HL Computer-Software GmbH, Hammstr. 8, 6842 Bürstadt, Tel. 0 62 06/8198

PDF Diesen Artikel als PDF herunterladen
Mastodon Diesen Artikel auf Mastodon teilen
← Vorheriger ArtikelNächster Artikel →